Widerruf von Immobilienfinanzierungen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes können Immobiliendarlehen widerrufen werden.

Finanzierung widerrufen und Baudarlehen jetzt umschulden

Viele Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung können auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Dadurch kann die Vorfälligkeitsentschädigung gespart werden.

Darlehensnehmer können selbst feststellen, ob ihre Immobilienfinanzierungen widerrufbar sind. Der Bundesgerichtshof hat dazu in mehreren Urteilen die Weichen gestellt, sodass viele der zwischen 2002 und 10.06.2010 von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen unwirksam und in der Folge noch heute widerruflich sind.

Ausstieg aus Darlehen: Mit Widerruf Immobilienfinanzierung beenden

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere verbraucherfreundliche Urteile zur Feststellung der Widerrufbarkeit von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gefällt. Viele Banken haben in Darlehensverträgen v.a. in den Jahren 2002 bis 2008 bei den Widerrufsbelehrungen Formulierungen verwendet, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

BGH-Urteile vom 13.05.2014: Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshof ist die Vereinbarung von Kreditbearbeitungsgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, da die Bearbeitung von Kreditanträgen im eigenen Interesse der Bank erfolgt, und für den Kunden keine besondere Leistung erbracht wird. Voraussichtlich noch im laufenden Jahr wird der BGH außerdem zu der weiter umstrittenen Frage der Verjährung urteilen.

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