Wohnungseigentumsrecht

  • Wahrung der Rechte des einzelnen Eigentümers
  • Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Prüfung der Zulässigkeit baulicher Veränderungen
  • Überprüfung von Jahresabschlüssen

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist am 1.12.2020 in Kraft getreten. Das WEG regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer von Eigentumswohnungen untereinander und im Verhältnis zum Hausverwalter.
Grundsätzlich können Wohnungseigentümer Baumaßnahmen nun teils mit einfacher Mehrheit und teils sogar alleine verlangen, wenn sie die Kosten dafür tragen. Wird von der Eigentümerversammlung kein entsprechender Beschluss gefasst, muss er im Wege einer Beschlussersetzungsklage geltend gemacht werden. Und Vorsicht: künftig ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig.