Nachschlag aus der Lebensversicherung

Wideruf von Immobilienfinanzierungen

Wichtig/Aktuell: Der Bundegerichtshof hat mit aktuellen Entscheidungen die grundsätzlich verbraucherfreundlichen und unten dargestellten Ansätze weitestgehend zunichte gemacht. Die nachfolgenden Zeilen spiegeln den Stand der Rechtsprechung vor den Entscheidungen des BGH. Sollte sich an der grundsätzlichen Rechtslage etwas ändern, werden Sie das hier erfahren.

Infolge von Formfehlern der Versicherungen ist nach der Rechtsprechung des EUGH und des Bundesgerichtshofs für Lebensversicherungsverträge, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind,  sehr oft heute noch ein Widerspruch möglich. Teilweise ist für zuvor oder hernach abgeschlossene Lebensversicherungsverträge ebenfalls der – im Gesetz so bezeichnete - Widerruf noch heute möglich.

Auch bereits ausbezahlte Policen können nachträglich widerrufen werden.

Da die Versicherungen zumeist den Widerspruch / Widerruf zurückweisen, sollten Sie innerhalb von 3 Jahren eine Klage einreichen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Bitte bedenken Sie, dass die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung nicht immer sinnvoll ist. Wenn gleichzeitig Ihre Berufsunfähigkeits-Absicherung (BU-Rente), der Todesfallschutz oder auch Steuervorteile wegfallen sollten Sie eine Gesamtabwägung vornehmen, was für Sie in Ihrer jetzigen Lebenslage wichtiger ist.

Gerne lassen wir Ihnen in gerichtsverwertbarer Weise berechnen, mit welchen Beträgen Sie rechnen können. Hierfür wird eine Schutzgebühr berechnet, die auch eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt. Vor (vermeintlichen) Billiganbietern wird hier ausdrücklich gewarnt.

Sofern Sie die Prüfung Ihrer Lebensversicherungspolice wünschen, kann dies auf einfache Weise durch Ausdruck, Ausfüllen und Rücksenden des Formulars „Widerspruch bei Lebensversicherungen“  und eine Kopie der Police nebst Anlagen erfolgen.


Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig und vollständig aus.

Alternativ können Sie auch die hier zum Download angebotene PDF-Datei ausdrucken und mit ausgefüllten Daten an uns zurücksenden.

Bitte senden Sie die ausgefüllte Datei an folgende Adresse:

Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart

Tel.:  0711 / 782 6933 - 0
Fax:   0711 / 782 6933 - 1

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