P&R – Forderungen nachmelden und Gläubigerversammlung

Seit der Insolvenz der P&R-Gesellschaften fürchten rund 54.000 Anleger um ihr Geld. Bis zum 14. September konnten sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wer diese Frist verpasst hat, kann die Anmeldung der Forderungen immer noch nachholen. Das Gericht kann dann eine geringe Nachmeldegebühr verlangen.

Auch wenn nach derzeitigem Stand lediglich von einer geringen Insolvenzquote auszugehen ist, sollten die Forderungen unbedingt zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da sie ansonsten im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden können. Um den Anlegern die Forderungsanmeldung zu erleichtern, haben die Insolvenzverwalter vorgedruckte Formulare verschickt. Bei diesen Formularen sollte aber genau hingesehen werden. Denn in einer Klausel ist versteckt, dass der Anleger mit seiner Unterschrift auch auf Abtretungen und Zessionen verzichtet. Das kann durchaus Konsequenzen haben. Wie der Finanzexperte Stefan Loipfinger auf seinem Portal investmentcheck.de berichtet, sind in einigen Container-Mietverträgen sicherungshalber auch die Abtretung von Forderungen der Emittenten enthalten. „Diese abgetretenen Ansprüche könnten durch die Klausel in dem Formular zur Forderungsanmeldung ggf. verloren gehen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Darüber hinaus sollten bei der Forderungsmeldung auch die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt werden. Bekanntlich sitzt der P&R-Gründer inzwischen in Untersuchungshaft. „Daher sollten auch mögliche deliktische Ansprüche bei der Anmeldung beachtet werden“, so Rechtsanwalt Staudenmayer. Bereits angemeldete Forderungen können noch nachträglich aktualisiert werden.

Mitte Oktober stehen die Gläubigerversammlungen für die P&R-Gesellschaften an. Am 17. Oktober ist zunächst der Berichtstermin für die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH in der Olympiahalle München. Am 18. Oktober finden an gleicher Stelle die Berichtstermine für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und P&R Transport-Container GmbH statt. Die Gläubigerversammlung für die P&R Container Leasing GmbH folgt dann am 22. Oktober in der Reithalle München.

Die Gläubigerversammlungen sind für die Anleger wichtige Termine. Die Insolvenzverwalter erstatten dabei nicht nur Bericht zur aktuellen Lage, sondern es werden auch wichtige Entscheidungen getroffen, etwa ob die Gesellschaften fortgeführt oder liquidiert werden sollen. „Die Entscheidung treffen die Gläubiger und nicht die Insolvenzverwalter. Aufgrund der komplexen Materie kann eine kompetente juristische Beratung daher sinnvoll sein“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen, um ihre drohenden finanziellen Verluste aufzufangen. „Ansprüche können beispielsweise gegen die Anlageberater oder Vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Container-Investments aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.

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