Kurzprofil

Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Türschild eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind seit 1997 das Immobilienrecht (mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen), das Steuerrecht, Kapitalanlagerecht und das Kreditrecht. Außerdem werden solche Mandate auch mit den Bezügen zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, sowie mit internationalen Bezügen betreut. In den letzten Jahren kam noch der Diesel-Skandal hinzu.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gründer und kleine Firmen werden auch im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handels-, Vertriebs- und Markenrecht beraten, und es wird die laufende steuerliche Betreuung übernommen.

Über diese Kernkompetenzen hinaus erfolgt die Zusammenarbeit mit Spezialisten über verschiedene Anwaltsorganisationen in allen relevanten Rechtsgebieten und Ländern. Ziel ist es, prompte und zielführende Unterstützung zu bieten.

Die Mandantschaft setzt sich aus Mietern und Vermietern, Verbrauchern, Freiberuflern und kleinen Firmen zusammen. Rechtsanwalt Michael Staudenmayer steht den Mandanten auf dem Hintergrund seiner vielseitigen Berufserfahrung nicht nur als einmaliger Interessenvertreter sondern auch als langjähriger Rechtsberater oder steuerlicher Vertreter zur Verfügung.

Sollte Ihr Anliegen nicht zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören werden wir Sie an entsprechend spezialisierte Kollegen verweisen.