Kurzprofil

Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Türschild eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind seit 1997 das Immobilienrecht, Kreditrecht, Kapitalanlagerecht und Einkommensteuerrecht mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen. Außerdem werden Mandate auch mit Bezügen zum Erbrecht sowie mit internationalen Bezügen betreut.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 2024 hat er den Kurs zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich bestanden.

Gründer und kleine Firmen werden auch im Vertragsrecht beraten, und es wird die laufende steuerliche Betreuung übernommen.

Über diese Kernkompetenzen hinaus erfolgt die Zusammenarbeit mit Spezialisten über verschiedene Anwaltsorganisationen. Ziel ist es, prompte und zielführende Unterstützung zu bieten.

Die Mandantschaft setzt sich aus Mietern und Vermietern, Verbrauchern, Freiberuflern und kleinen Firmen zusammen. Rechtsanwalt Michael Staudenmayer steht den Mandanten auf dem Hintergrund seiner vielseitigen Berufserfahrung nicht nur als einmaliger Interessenvertreter sondern auch als langjähriger Rechtsberater oder steuerlicher Vertreter zur Verfügung.

Sollte Ihr Anliegen nicht zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören, werden wir Sie an entsprechend spezialisierte Kollegen verweisen.