Kosten

Rechtsanwalt Staudenmayer ist stets bemüht, seinen Mandanten in den Spezialisierungsgebieten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.

Erstberatung und außergerichtliche Tätigkeit
Für ein Erstberatungsgespräch werden pauschal 190 Euro zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. berechnet.

Bei Großschadensfällen wird nach vorheriger Zusendung der wesentlichen Dokumente und Informationen für eine telefonische Ersteinschätzung eine niedrigere Pauschale zugrunde gelegt. Bitte fragen sie uns.

Sollen darüber hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, oder Schreiben an die Gegenseite oder die Erstellung eines Gutachtens übernommen werden, wird ein Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis eines Stundenhonorars von 200 Euro zzgl. eventueller Auslagen und Mehrwertsteuer abgerechnet. Ihr Vorteil beim Zeithonorar: Sie erhalten eine genaue Abrechnung, auf der Sie jede Tätigkeit genau nachvollziehen können.

Honorar im gerichtlichen Verfahren
In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen werden die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abgerechnet. Die Gebühren sind streitwertabhängig und richten sich nach Rechtsgebiet, Schwierigkeit, Umfang und Zahl der Mandanten. Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie gerne fallspezifisch. Sofern mehrere gleichgelagerte Mandate zustande kommen, ist eine Prozessfinanzierung und ggf. eine KapMuG-Sammelklage möglich.