EuGH ermöglicht Widerruf zahlreicher Autokredite

Der Europäische Gerichtshof hat die Tür für den Widerruf von Verbraucherdarlehen und insbesondere Autokrediten ganz weit aufgestoßen. Das höchste europäische Gericht machte deutlich, dass der Widerruf noch lange nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist, wenn die Bank unzureichende Angaben gemacht hat, da dann die regelmäßig 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde (EuGH, Urteile vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Der EuGH stellte u.a. klar, dass die Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer klar und verständlich sein müssen, damit der Verbraucher weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er mit der Zahlung der Raten hinterherhinkt oder das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Konkret kritisierte der EuGH in dem Verfahren die Angaben der VW-Bank, Skoda-Bank und BMW-Bank für unzureichend.

Folgende Punkte stellte der EuGH im Wesentlichen klar:

  • Der Verzugszins muss mit einem konkreten Prozentsatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegeben werden. Auch der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes muss konkret beschreiben sein.
  • Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung muss für den Verbraucher klar und verständlich dargestellt sein.
  • Keine Verwirkung des Widerrufsrechts oder Rechtsmissbrauch beim Widerruf.
  • Liegt, wie bei Autofinanzierungen häufig der Fall, ein sog. verbundener Kreditvertrag vor, muss darauf klar und prägnant hingewiesen werden.
  • Wesentliche Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren müssen erteilt werden.

„Diese Anforderungen hat kaum eine Bank erfüllt. Daher dürften sich sehr viele Autofinanzierungen immer noch widerrufen lassen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer.

Wir prüfen für Sie, ob der Widerruf des Autokredits für Sie möglich ist. Ist das der Fall, können Sie das Auto nach einem erfolgreichen Widerruf zurückgeben und die Bank muss Ihnen Zinsen und Tilgungsleistungen einschließlich Ihrer Anzahlung erstatten. Besonders im Hinblick auf Abgasmanipulationen oder drohende Fahrverbote ist der Widerruf eine interessante Option.

Möglich ist der Widerruf bei zahlreichen Autokreditverträgen, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden und die Banken fehlerhaft über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht informiert haben. Die besten Chancen bestehen, wenn Sie Ihre Autofinanzierung nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Dann können Sie das finanzierte Auto, bis auf die zumeist in diesem Zeitraum bereits sehr niedrigen Kreditzinsen, rückabwickeln. Bedenken Sie dabei auch, dass die Gebrauchtwagenpreise von Diesel-Fahrzeugen stark gesunken sind, und manche Modelle kaum noch verkäuflich sind.