Verbraucher, konnten sich im Mercedes-Abgasskandal bis 11.07.2022 der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes anschließen. Anmeldungen im Klageregister mußten bis zum 11. Juli 2022 erfolgen. Ob auch bei bloß fahrlässigen Verstößen gegen die EU-Richtlinien zur Typzulassung Schadenersatz zu zahlen ist, wird der EUGH voraussichtlich noch in 2022 entscheiden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass es das EUGH-Grundsatzurteil abwarten wird, und für Januar 2023 neu terminiert.
Das OLG Stutthart hat bereits darauf hingewiesen, dass es die Klage in verschiedenen Punkten als begründet ansieht, jedoch erscheint es den Richtern zweifelhaft, ob die bisher bekannten Tatsachen die Bewertung der sittenwidrigen Schädigung zusätzlich als vorsätzlich rechtfertigen.
Gegenstand der Musterklage sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Die Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus, nicht aber unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werden. Ohne ein entsprechendes Software-Update droht den betroffenen Fahrzeugen der Verlust der Zulassung und die Stilllegung.
Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, hält die vom KBA beanstandeten Funktionen aber für zulässig.
Musterverfahren umfasst Baureihen GLK und GLC
Für Klarheit soll nun das OLG Stuttgart sorgen. Dabei umfasst das Musterverfahren nicht alle Mercedes-Modelle, die von einem amtlichen Rückruf des KBA betroffen sind, sondern insgesamt nur etwa 50.000 Fahrzeuge der Baureihen GLK und GLC. Konkret geht es in dem Verfahren um folgende Mercedes-Modelle:
- GLC 220d 4Matic (Dieselmotor OM 651, Euro 6)
- GLC 250d 4Matic (OM 651, Euro 6)
- GLK 220 BlueTec 4Matic (OM 651, Euro 6)
- GLK 250 BlueTec 4Matic(OM 651, Euro 6)
- GLK 200 CDI (OM 651, Euro 5)
- GLK 220 CDI (OM 651, Euro 5)
- GLK 220 CDI 4Matic (OM 651, Euro 5)
Individuelle Verfahren bis zur Verjährung möglich
Sie können Ihre Rechte auch individuell geltend machen. Allerdings muss hierzu zunächst geklärt werden, ob diese noch in unverjährter Zeit liegen.
Unabhängig davon in welche Richtung das Pendel ausschlägt, ist die Entscheidung des OLG Stuttgart im Musterverfahren für die Teilnehmer verbindlich. Kommt es zu der Überzeugung, dass Mercedes sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, ist die Sache für den Verbraucher noch nicht beendet. Damit Geld fließt, muss der individuelle Schadenersatzanspruch anschließend noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. Dabei geht es in dem Anschlussverfahren zwar nicht mehr um die Frage, ob dem Verbraucher Schadenersatz zusteht, sondern nur noch um die Höhe des Schadenersatzes. Dennoch wird sich das Musterverfahren durch dieses Prozedere in die Länge ziehen. Das Ergebnis dieses Verfahrens können aber alle diejenigen, die noch nicht am Musterverfahren beteiligt sind, schon aus Verjährungsgründen nicht abwarten. Diese Betroffenen sollten ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes von Anfang an individuell geltend machen. „Das sollte noch dieses Jahr im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.
Rückenwind für Schadenersatzklagen durch EuGH-Generalanwalt
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Athanasios Rantos, hat in seinem Schlussantrag vom 02.06.2022 in einem Diesel-Verfahren festgehalten, dass Schadenersatzansprüche der Verbraucher schon bestehen, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Rechtsanwalt Staudenmayer: „Demnach müssten Mercedes und folgerichtig auch anderen Autoherstellern bzgl. der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen werden.“
Rechtsanwalt Staudenmayer unterstützt dieselgeschädigte Mercedes-Käufer bei der Geltendmachung ihrer individuellen Ansprüche und der Abwehr von Stilllegungsanordnungen infolge der Rückrufe des KBA, auch soweit weitere Diesel-Fahrzeuge betroffen sind.
Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/abgasskandal