Dieselgipfel II – Geschädigte Verbraucher müssen handeln

Fahrverbote für Diesel wollte die Bundesregierung unbedingt vermeiden. Doch hinter den beschlossenen Maßnahmen steckt viel heiße Luft. „Umtauschprämien bringen den allermeisten Dieselfahren nichts, die meisten werden darauf vertraut haben, ein langlebiges Fahrzeug erworben zu haben. Fahrverbote für Diesel sind in den bislang bekannten Städten selbst bei neueren Modellen noch nicht vom Tisch, und Berlin überlegt, selbst EURO 6a, 6b und 6c-Diesel nachrüsten zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

Die jetzt in den Blick genommenen Maßnahmen sollen in 14 besonders belasteten Städte und ihren angrenzenden Landkreisen gelten. „Immerhin hier gibt es eine Umtauschprämie, wenn sich die Fahrer älterer Diesel für den Kauf eines Neuwagens oder eines jungen Gebrauchtwagens mit besseren Emissionswerten entscheiden. Ob der Kauf aber ein Schnäppchen ist, bleibt abzuwarten. Denn aufgrund des Abgasskandals haben gebrauchte Diesel erheblich an Wert verloren. Ob sich dieser Wertverlust auffangen lässt, ist fraglich“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Außerdem muss bedacht werden, dass auch nicht alle Diesel mit der Abgasklasse Euro 6 vor Fahrverboten geschützt sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d zulegen. „Die Fahrzeuge muss man sich aber erst mal leisten können. Daran ändert auch die Umtauschprämie nichts“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer. Vorgesehen sind die Umtauschprämien für 14 Städte mit besonders hoher Luftbelastung durch Stickoxide. Auf dieser Liste stehen München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg.

Dieselfahrer, die nicht in diesen Städten oder Umgebung wohnen, gehen leer aus. Pikant: Selbst Frankfurt mit seinen vielen Pendlern hat es nicht auf diese Liste geschafft. Die Liste könne dann erweitert werden, wenn Fahrverbote konkret werden und in Frankfurt ist dies 2019 mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall.

 

Ob Hardware-Nachrüstungen für Euro 5-Diesel kommen, ist weiterhin sehr fraglich. Rechtlich können die Autohersteller dazu offenbar nicht verpflichtet werden und freiwillig werden sie die Fahrzeuge wahrscheinlich nicht auf eigene Kosten nachrüsten. Zumal es auch noch dauern kann, bis die notwendigen Systeme für alle betroffenen Fahrzeuge serienreif und ihrerseits zugelassen sind.

Während der Dieselgipfel vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen viel heiße Luft produziert hat, läuft den durch den VW-Abgasskandal geschädigten Verbrauchern die Zeit davon. „Sie müssen sich selbst um ihre Recht kümmern und sie haben auch gute Chancen, ihre Ansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Aber sie müssen handeln, denn soweit die Probleme an ihrem Fahrzeug (wie insbesondere mit dem VW-Dieselmotor Typ EA 189) im Jahre 2015 bekanntgeworden sind, verjähren ihre Ansprüche Ende 2018“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.

Auf eine Musterfeststellungsklage und deren nachgelagertes Verfahren müssen sie dabei nicht warten. Der ADAC rechnet in der Oktober-Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift mit einer Verfahrensdauer der Musterfeststellungsklage bis 2022.

Insbesondere mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung sollte man selbst individuell Klage einreichen. Die meisten Gerichte sind heute schon in der Lage, innerhalb von ca. 1 Jahr zeitnah über ihre individuelle Klage zu entscheiden, oder es kommt ein interessantes Angebot von der Gegenseite, das sie dann ggf. zur schnellen Erledigung annehmen können.

Und für den der kein neues Auto kauft gilt sowieso: Wenn selbst Fachleute damit rechnen, dass Nachrüstsätze in nennenswerten Stückzahlen erst in ca. 2 Jahren bereitstehen, wird ein jahrelang andauernder Rechtsstreit zumindest in fahrverbotsbedrohten Gebieten zu spät kommen.

 

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