Abgasskandal hat Audi fest im Griff – Rückruf für Audi A6 und A7

Der Abgasskandal hat Audi weiter fest im Griff. Dabei geht es längst nicht mehr „nur“ um die Abgasmanipulationen beim Motor EA 189, die vor fast drei Jahren in den USA aufgeflogen waren. Inzwischen geht es auch um die größeren 3-Liter-Dieselmotoren. Erst Anfang Juni ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den amtlichen Rückruf für den Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 an, weil die Prüfer eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hatten. Insgesamt sind rund 60.000 Modelle betroffen, von denen etwa 33.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

Audi muss die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen und dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Software-Update vorlegen und nach Genehmigung in den betroffenen Fahrzeugen installieren. Mehr als 30.000 Audi A6 und A7 müssen daher demnächst in die Werkstatt zurückgerufen werden.

Autofahrer sind von den Updates oft wenig angetan, da die Auswirkungen auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors ungewiss sind. Ohne ein Update droht den Fahrzeugen allerdings der Verlust der Zulassung. Aus dieser Zwickmühle können sich die betroffenen Autokäufer befreien, wenn sie gegenüber dem Händler und/oder Audi Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. „Die Aussichten diese Ansprüche durchsetzen zu können, sind gut“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer aus Stuttgart, der bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher in Sachen Abgasskandal vertritt. „Immer mehr Gerichte sehen in den Abgasmanipulationen einen Mangel, der sich nicht so ohne weiteres beheben lässt und den Käufer daher zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Audi sorgte nicht erst mit dem Rückruf des Audi A6 und A7 für negative Schlagzeilen im Abgasskandal. Das KBA hatte auch schon den Rückruf der Modelle mit dem V6 TDI Motor mit der Abgasnorm 6 angeordnet. Betroffen sind die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.

„Den Schaden haben die Verbraucher. Sie spüren den enormen Wertverlust der gebrauchten Diesel und sind von drohenden Fahrverboten betroffen“, sagt Rechtsanwalt Staudenmayer. Geschädigte Verbraucher können ihre Ansprüche geltend machen oder als Option auch den Widerruf ihrer Autofinanzierung prüfen lassen.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/

 

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