BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren können auch bei älteren Kreditverträgen zurückverlangt werden

Verbraucher können die Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen bis ins Jahr 2004 zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Oktober 2014 entschieden (XI ZR 348/13). „Von diesem verbraucherfreundlichen Urteil können sehr viele Bankkunden profitieren und sich jetzt die zu Unrecht gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen“, so Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Bereits im Mai 2014 hatte der BGH entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen dann unzulässig sind, wenn es sich um vorgefertigte Klauseln zu den Bearbeitungsgebühren in den Kreditverträgen handelt (XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Denn die Vergabe der Kredite liege im ureigenen Geschäftsinteresse der Banken. Daher dürfen die Kosten dafür nicht durch Bearbeitungsgebühren auf die Kunden abgewälzt werden, hatten die Karlsruher Richter schon damals entschieden. Demnach dürfen lediglich Zinsen für das Darlehen verlangt werden. Offen blieb aber noch wann genau die Verjährung der Rückforderungseinsprüche einsetzt. Auch in dieser Frage haben die Karlsruher Richter jetzt verbraucherfreundlich entschieden. Der BGH hat entschieden, dass die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nicht greift, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt.

Das gelte besonders dann, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegenstehe. Dies ist bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren der Fall gewesen, da der BGH in der älteren Rechtsprechung Bearbeitungsentgelte von bis zu zwei Prozent gebilligt hatte. Erst nachdem sich seit 2011 eine gefestigte Rechtsprechung herausgebildet hat, die auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützte Bearbeitungsgebühren missbilligten, sind Klagen auf Rückforderung für den Verbraucher überhaupt erst zumutbar geworden, heißt es in der Urteilsbegründung. „Daraus ergibt sich, dass man auch noch bei Kreditverträgen, die seit 2004 abgeschlossen wurden, die Bearbeitungsgebühren zurückfordern kann. Verbraucher, die die Bearbeitungsgebühren aus einem im Jahr 2004 abgeschlossenen Kreditvertrag zurückfordern wollen, sollten sich aber beeilen, ehe die zehnjährige Verjährungsfrist einsetzt, und baldmöglichst Rechtsrat einholen“, erklärt Fachanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen insbesondere auch zu verjährungshemmenden Maßnahmen und zu einem umfassenden Darlehens-Check: http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung