LG Stuttgart verurteilt Mercedes im Abgasskandal

Durch drei Urteile des Landgerichts Stuttgart ist Mercedes tief in den Abgasskandal gerutscht. Das LG Stuttgart stufte mit Urteilen vom 17.01.2019 die genutzten sog. Thermofenster, die die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren, als unzulässige Abschalteinrichtungen ein (Az.:  23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18). In den drei Fällen muss Daimler daher Schadensersatz zwischen 25.000 und 40.000 Euro zahlen. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, Daimler kann noch Berufung einlegen.

Thermofenster dienen dazu, die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen zu regulieren. Diese Methode wird nicht nur von Daimler, sondern auch von anderen Autoherstellern genutzt. Sie sei notwendig, um den Motor vor Versottungsschäden zu schützen, argumentieren die Autobauer. Das LG Stuttgart sieht das jedoch anders und bewertete die Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen.

Es sind nicht die ersten Urteile im Abgasskandal gegen Mercedes. Auch die Landgerichte Hanau und Karlsruhe haben Daimler schon zu Schadensersatz verurteilt. Neu an den Entscheidungen des LG Stuttgart ist aber, dass das Gericht die Thermofenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtung wertet. „Solche Thermofenster werden bei einer Vielzahl von Diesel-Fahrzeugen mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt. Von daher lassen sich die Stuttgarter Urteile auf eine Vielzahl von Fahrzeugen anwenden und ebnen den Weg für Schadensersatzansprüche der Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

Der Dieselskandal bei Mercedes könnte damit neue Dimensionen erreichen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte schon 2018 einen umfassenden Rückruf für europaweit rund 700.000 Mercedes-Fahrzeuge, von denen etwa 240.000 in Deutschland zugelassen sind, wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Mercedes kommt dem Rückruf zwar nach, steht aber auch hier auf dem Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben.

„Diese Argumentation von Mercedes zieht aber offenbar beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht. Nach den Urteilen des Landgericht Stuttgart vom 17.01.2019 sollten sich betroffene Mercedes-Käufer weder mit einem Software-Update zufrieden geben, noch den Wertverlust ihrer Diesel-Fahrzeuge hinnehmen, da sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

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