Bank von Essen kann Darlehenszinsen aus der Niedrigzinsphase nicht durchsetzen

Die Bank von Essen (zwischenzeitlich durch die BNP Paribas übernommen) war in der Vergangenheit oft Anlaufstelle für Kreditsuchende, die von ihrer Hausbank kein Darlehen mehr erhalten haben. Damit wird bereits eine gewisse Zwangslage von Schuldnern deutlich. In der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre gewährten Banken Darlehen zu höheren als den marktüblichen Zinsen, ohne dass diese auf den ersten Blick als überhöht erscheinen würden.

 

Betroffene sollten jedoch prüfen lassen, ob die in den letzten Jahren vereinbarten Zinsen und Kosten dem Grunde und der Höhe nach berechtigt waren.

Wird der Kreditanfrager nämlich unter Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen, oder einer erheblichen Willensschwäche zur Unterschrift unter ein Darlehen gedrängt, und lässt sich die Bank Zinsen versprechen, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen, liegt Wucher vor.

 

Dies ist im Einzelfall anhand der relevanten Vergleichszinssätze zu prüfen. Übersteigt der Zins die zum Darlehensabschlusszeitpunkt durchschnittlichen Zinssätze für Konsumenten-kredite der jeweiligen Laufzeit um mehr als 100%, liegt ein solches auffälliges Missverhältnis vor.

Kann zusätzlich das bewusste Ausnutzen der schlechten Situation des Darlehensanfragers dargelegt werden, kann der Bank die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts entgegengehalten werden.

 

Zusätzlich sind solche Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge daraufhin zu prüfen, ob die Widerrufsinformation in wirksamer Weise erteilt wurde. Bei einem wirksamen Widerruf wäre die Widerrufsfrist nie angelaufen, sodass der Darlehensvertrag noch Jahre später rückabgewickelt werden kann. Ob eine solche Widerrufsmöglichkeit noch heute besteht, sollte bspw. geprüft werden, wenn eine sogenannte Kaskadenverweisung in der Widerrufsinformation enthalten ist. Hierzu finden Sie auf der website www.ra-staudenmayer.de weitere Informationen.

 

Durch die Darlehensvermittlung kommt es häufig zu weiteren angreifbaren Fehlern bei der Mitvermittlung einer Restkreditversicherung (auch Restschuldversicherung o.ä. genannt).

Ratenkreditbanken sind wegen der bis zu 50% auf die Versicherungsprämie gerechneten Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung der Restschuldversicherung sehr stark an dieser Koppelung interessiert. So wird die Darlehensgewährung oft vom gleichzeitigen Abschluss einer Restkreditversicherung abhängig gemacht.  Hinzu kommt, dass Restkreditversicherungen nach einer Untersuchung von Finanztest (Heft 12/2020, S. 24 ff.) in sehr vielen Fällen effektiv gar nicht eintreten und somit weitgehend nutzlos sind.

 

Sollten Sie ein überteuertes Darlehen aufgenommen haben, die verschiedene Ratenkreditbanken gerne auch als „Kettendarlehen“ über Jahre hinweg mit immer neuen, überflüssigen, verbundenen Versicherungen zu überhöhten Zinsen ausgereicht haben, können Sie sich gerne an den Verfasser wenden:

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer

STAUDENMAYER

FACHANWALTS- und STEUERKANZLEI

Möhringer Landstr. 11

D-70563 Stuttgart

Tel.: +4971178269330

Fax: +4971178269331

E-mail: info@ra-staudenmayer.de

web: www.ra-staudenmayer.de

 

Diese Information gibt den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.