Immobilienrecht

Sie sind Bauträger oder Architekt und haben bei Ihrer Tätigkeit mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern zu tun?

Oder sind Sie Inhaber eines Handwerksbetriebs und sehen sich unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber?

Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Oder Sie sind Bauherr und fühlen sich durch die ständig komplizierter gewordenen Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?

Das Angebot richtet sich auch an Wohnungseigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen und deren alltägliche Rechtsprobleme.

Besonderes Augenmerk gilt dabei den zahlreichen Schnittstellen vom Immobilienrecht zum Bankrecht und zum Steuerrecht.

Der Kanzleiinhaber ist einer der wenigen für die Verbraucherseite tätigen Anwälte, der zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Steuerrecht ist. Infolge einer früheren über 12jährigen Beratertätigkeit für einen Haus- und Grundbesitzerverein kennt er zudem die typischen Problemstellungen im Immobilienrecht aus eigenenr Erfahrung.

 

Nutzungsersatzzahlungen aus widerrufenem Darlehensvertrag unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.12.2020 - 8 K 1516/18 sind Nutzungsersatzzahlungen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Verbraucher den Darlehensvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann nie in Lauf gesetzt wurde. Von diesem sog. Widerrufsjoker machte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall Gebrauch.

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