Erbrecht

Immobilie als Schenkung oder Ausstattung ?

Das OLG Koblenz hat sich mit Urteil vom 24.04.2023 – 12 U 602/22 zur Abgrenzung einer zu Lebzeiten des Erblassers mehr als 10 Jahre zurückliegenden Schenkung einer Immobilie von der sogenannten Ausstattung geäußert. Pflichtteilsberechtigte hätten nach dem Tod der Erblasserin Ansprüche nur geltend machen können, wenn die Zuwendung der Immobilie als Ausstattung und nicht als lebzeitige Schenkung zu qualifizieren gewesen wäre.

Wo das Finanzamt besonders genau hinschaut

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht jährlich im April die sogenannte Liste von Prüfungsschwerpunkten. Diese gibt einen Anhaltspunkt dafür, welche Themen in den Steuererklärungen besonders genau kontrolliert werden. Obwohl eine solche Auflistung in den anderen Bundesländern nicht veröffentlicht wird, hat es noch nicht geschadet, auch anderswo besonders auf diese Punkte zu achten.

Internationaler Finanzabgleich zum 30.09.2023 zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung

 

Über hundert Länder melden dem Finanzamt Bankkonto-Daten

Nach aktuellem Stand übermitteln 108 Staaten elektronisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Dadurch soll der Steuerhinterziehung vorgebaut werden, und es sollen bereits eingetretene Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden. Bekanntlich müssen in Deutschland die weltweit erzielten Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Rentenerhöhung – etwaige Steuerpflicht beachten!

In den letzten Jahren wurden die Renten spürbar erhöht. Bitte beachten Sie, dass durch die jährlichen Anpassungen zum Juli bei Überschreitung des Grundfreibetrags eine Steuerpflicht „plötzlich“ entstehen kann. Auch der steuerfreie Grundfreibetrag wurde regelmäßig erhöht und beläuft sich für 2022 auf € 10.347,00 pro Person und für 2023 auf € 10.908,00 pro Person.

 

Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt von Jahr zu Jahr

 

Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

Ermittelt das Finanzamt nach Auffassung der Steuerpflichtigen zu hohe Werte, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt sachverständig widerlegen. Es genügt nicht, einfach darzulegen, dass die Immobilie sich tatsächlich in einem schlechten Zustand befindet. Ohne ein Sachverständigengutachten wird das Finanzamt auch keinerlei Aussetzung der Vollziehung zubilligen. Die Kosten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind vom Steuerpflichtigen zu tragen, was der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung als verfassungsgemäß ansieht.

Beteiligung als Mitunternehmer an einem geschlossenen Fonds bzw. AIF: Für Entschädigung wegen fehlerhafter Anlageberatung wird keine Kapitalertragssteuer fällig

Die Liste fehlgeschlagener Kapitalanlagen ist lang. Mit Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds und ähnlichen Geldanlagen haben Anleger in der Vergangenheit viel Geld verloren. Ausschlaggegend für die Beteiligung an einer Geldanlage ist das Anlageberatungsgespräch, in dem dem Interessenten auf dem Hintergrund seiner Vorkenntnisse und mit dessen Anlagezielen vor Augen die angepriesene Vermögensanlage genau erklärt werden muss.