Finanzierung widerrufen und Baudarlehen jetzt umschulden

Viele Kreditverträge zur Immobilienfinanzierung können auf Grund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Dadurch kann die Vorfälligkeitsentschädigung gespart werden. Darlehensnehmer können selbst feststellen, ob ihre Immobilienfinanzierungen widerrufbar sind. Der Bundesgerichtshof hat dazu in mehreren Urteilen die Weichen gestellt, sodass viele der zwischen 2003 und 2008 von Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen unwirksam und in der Folge noch heute widerruflich sind.

Daraus resultiert für viele Verbraucher die Möglichkeit, ungünstige Finanzierungen in Zeiten historisch niedriger Zinsen umzuschulden, ohne darauf hoffen zu müssen, dass die Bank der Auflösung des Darlehensvertrags gegen Zahlung eines hohen Vorfälligkeitsentgelts zustimmt. Fachanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart: " Selbst bereits gekündigte Verträge können mit Aussicht auf Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung noch widerrufen werden!"

Sofern Darlehensnehmer sicher sind, dass in ihrem Vertrag eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet worden ist und sie bei einer anderen Bank kurzfristig eine Anschlussfinanzierung erhalten können, kann man den Widerruf z.B. mit einem Musterbrief der Stiftung Warentest/Finanztest selbst aussprechen. Staudenmayer: "Wenn Sie sich aber nicht sicher sind, lassen Sie bitte Ihren Vertrag durch die Verbraucherzentrale Hamburg oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen!"

Nach Zurückweisung des Widerspruchs, mit dem grundsätzlich gerechnet werden muss, dürfen sich Darlehensnehmer nicht entmutigen lassen, und sollten ihrer Forderung durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck verleihen. Interessierte finden auf der Homepage von Rechtsanwalt Staudenmayer unter http://www.ra-staudenmayer.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung ein Onlineformular, mit dem die wichtigsten Unterlagen und Informationen zur weiteren Bearbeitung an die Kanzlei übermittelt werden kann.

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