Über hundert Länder melden dem Finanzamt Bankkonto-Daten
Nach aktuellem Stand übermitteln 108 Staaten elektronisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Dadurch soll der Steuerhinterziehung vorgebaut werden, und es sollen bereits eingetretene Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden. Bekanntlich müssen in Deutschland die weltweit erzielten Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Der sogenannte internationale Finanzabgleich
Dadurch sind auch Steuerpflichtige betroffen, die „früher“ ausländische Einkünfte nicht versteuert haben. Der Fiskus kann grds. bis zu 15 Jahre rückwirkend, teilweise auch noch weiter zurückgehend solche nicht deklarierten ausländischen Einkünfte im Rahmen von Steuerstrafverfahren und Steuerbußgeldverfahren geltend machen und hierauf Zinsen erheben.
Welche Informationen erhält das Finanzamt auf diesem Wege
Das Finanzamt erhält dieses Jahr für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 automatisiert Kontenstammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Kontoinhabers, dazu Kontonummer und Kontosaldo, den Zeitpunkt einer etwaigen Kontoauflösung, und auch die Steuernummer.
Über das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz werden diese Daten automatisiert gemeldet, ohne dass dies die Betroffenen erfahren würden.
Jedoch kann ein Antrag auf Informationszugang gestellt werden, ggf. wiederholt, denn eine einmalig Auskunft ist nicht unbegrenzt gültig, und die Liste der kooperierenden Staaten hat sich im Laufe der Jahre geändert.
Was ist zu tun?
Wenn Sie noch unversteuerte oder ungeklärte Gelder bzw. Anlagen außerhalb Deutschlands haben sollten, ist dringend zu empfehlen, deren steuerliche Relevanz prüfen zu lassen.
Und dabei nicht nur die in dem dieses Jahr relevanten Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023!
Denn wenn durch die vollautomatisierte Meldung aus den Teilnehmerstaaten erhebliche Kontostände zum 01.08.2022 gemeldet werden, stellt sich natürlich sofort die Frage, woher diese Gelder am 01.08.2022 gekommen sind – und warum diese bislang vom Steuerpflichtigen nicht deklariert worden sind.
Vorsicht: wenn Sie diesbezüglich an die Finanzverwaltung herantreten, oder sich diese bei Ihnen meldet, ist es für eine etwaige Selbstanzeige zu spät!
Mit dieser Kurzdarstellung kann keine konkrete oder gar individuelle Rechtsberatung erfolgen. Haben Sie Bedenken, ob Sie selbst (möglicherweise in der Vergangenheit) davon betroffen sein könnten, sollten Sie fachkundige Beratung dringend in Anspruch nehmen.
Gerne berate ich Sie und vertrete Sie in meinen Schwerpunktgebieten Einkommensteuerrecht, Immobilienrecht, Darlehensrecht und Geldanlagerecht, schwerpunktmäßig im Raum München, Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigshafen und Mannheim, Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden, Bonn, Köln, Duisburg, Düsseldorf, Berlin.
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
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