Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet durch eine Vielfalt von Steuerteilgebieten aus. Kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird. Diese “Lebenslänglichkeit” verursacht bei vielen Steuerzahlern ein besonderes emotionales und nicht immer rationales Verhältnis zum Steuerrecht.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen
  • Immobiliensteuerrecht
  • Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen von Auslandsvermögen

Finanzgericht Rheinland-Pfalz setzt Vollziehung von 2 Grundsteuer - Wertbescheiden aus

Das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hält die Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts in seinem Zuständigkeitsbereich für nicht rechtmäßig und setzt die setzt Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit in 2 Fällen aus. Es hat insbesondere wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Fall1:

Internationaler Finanzabgleich zum 30.09.2023 zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung

 

Über hundert Länder melden dem Finanzamt Bankkonto-Daten

Nach aktuellem Stand übermitteln 108 Staaten elektronisch Daten an die deutschen Finanzbehörden. Dadurch soll der Steuerhinterziehung vorgebaut werden, und es sollen bereits eingetretene Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden. Bekanntlich müssen in Deutschland die weltweit erzielten Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Rentenerhöhung – etwaige Steuerpflicht beachten!

In den letzten Jahren wurden die Renten spürbar erhöht. Bitte beachten Sie, dass durch die jährlichen Anpassungen zum Juli bei Überschreitung des Grundfreibetrags eine Steuerpflicht „plötzlich“ entstehen kann. Auch der steuerfreie Grundfreibetrag wurde regelmäßig erhöht und beläuft sich für 2022 auf € 10.347,00 pro Person und für 2023 auf € 10.908,00 pro Person.

 

Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt von Jahr zu Jahr

 

Lebensgefährten werden durch das Grunderwerbsteuergesetz nicht privilegiert wie Eheleute oder Lebenspartner

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat mit Urteil vom 06.08.2020 – 3 K 86/20 folgenden Fall entschieden. Lebensgefährten hatten 2015 ein Einfamilienhaus zu je hälftigem Miteigentum erworben und den Kaufpreis bankfinanziert. Nach der Trennung 2019 übernahm der ehemalige Lebensgefährte den hälftigen Miteigentumsanteil, die im Grundbuch eingetragenen Belastungen und die schuldrechtlichen Verbindlichkeiten, die noch mit € 270.902,28 valutierten, sowie gegen Zahlung von € 15.000,00 die von der ehemaligen Lebensgefährtin bezahlten übernommenen Wirtschaftsgüter.

Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

Ermittelt das Finanzamt nach Auffassung der Steuerpflichtigen zu hohe Werte, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt sachverständig widerlegen. Es genügt nicht, einfach darzulegen, dass die Immobilie sich tatsächlich in einem schlechten Zustand befindet. Ohne ein Sachverständigengutachten wird das Finanzamt auch keinerlei Aussetzung der Vollziehung zubilligen. Die Kosten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind vom Steuerpflichtigen zu tragen, was der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung als verfassungsgemäß ansieht.

BFH: Steuerlicher Abzug von Sonderausgaben bei Einkünften aus EU-Ausland

Bei Einkünften aus dem EU-Ausland ist der steuerliche Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland zulässig, wenn der beteiligte EU-Staat den Steuerabzug nicht gewährt hat. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und die Position der Steuerpflichtigen damit gestärkt (BFH, Urteil vom 27.10.2021 – X R 11/10).

FG Baden-Württemberg: Keine Einkommensteuer für Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf

Für die von der Bank gezahlte Nutzungsentschädigung nach Widerruf bzw. gerichtlichem Vergleich über den Widerruf eines Darlehensvertrags kann das Finanzamt keine Einkommensteuer verlangen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 16.12.2021 entschieden (Az.: 12 K 1404/20).

„Der Nutzungsersatz zählt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt nicht der Einkommensteuer“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, der das Urteil erstritten hat.

 

Nutzungsersatzzahlungen aus widerrufenem Darlehensvertrag unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.12.2020 - 8 K 1516/18 sind Nutzungsersatzzahlungen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Verbraucher den Darlehensvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann nie in Lauf gesetzt wurde. Von diesem sog. Widerrufsjoker machte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall Gebrauch.

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