Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet sich durch eine Vielfalt von Steuerrechtsteilgebieten aus, und, kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird.

Die Bewertung von Grundstücken durch das Finanzamt gilt grds. für die gesamte Haltedauer und sollte im Erbfall überprüft werden.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen, bspw. wenn Sie Immobilieneinkünfte haben, oder im Ausland leben, oder Auslandsvermögen haben
  • Immobiliensteuerrecht
  • Überprüfung von Grundstücksbewertungen des Finanzamts
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Einspruch und Klage gegen Grundsteuerbescheide
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren allgemein, bundesweit
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen bei bislang nicht deklariertem Auslandsvermögen
  • beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
  • Doppelbesteuerungsfragen von Privatpersonen

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger und teurer

Einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann durch eine Selbstanzeige entgangen werden. Ein Freibrief ist die Selbstanzeige allerdings nicht. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, droht eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Nun werden die Regeln zur Selbstanzeige voraussichtlich zum 1. Januar 2015 noch einmal deutlich verschärft. „Sie wird schwieriger und es wird teurer“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

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