Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet durch eine Vielfalt von Steuerteilgebieten aus. Kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird. Diese “Lebenslänglichkeit” verursacht bei vielen Steuerzahlern ein besonderes emotionales und nicht immer rationales Verhältnis zum Steuerrecht.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen
  • Immobiliensteuerrecht
  • Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen von Auslandsvermögen

Entdeckung der Steuerhinterziehung durch AIA – Rechtzeitige Selbstanzeige

Mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA) haben die Finanzbehörden ein scharfes Schwert zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in die Hand bekommen.

„Durch den automatischen Informationsaustausch ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Noch besteht aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten, und so einer Verurteilung zu entgehen oder das Strafmaß zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Turnusmäßige Abstimmung Ihrer erbrechtlichen Verfügungen mit dem Steuerrecht

Experten empfehlen, ab dem 60. Lebensjahr erbrechtliche Verfügungen zu treffen, bzw. bereits bestehende erbrechtliche Verfügungen auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Vor dem Hintergrund, dass für Immobilien und Betriebsvermögen immer noch Bewertungsvorteile und andere Vergünstigungen bestehen, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

1. Steuerrelevante Wertansätze überprüfen und reduzieren, damit möglichst keine Steuerplicht entsteht

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger und teurer

Einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann durch eine Selbstanzeige entgangen werden. Ein Freibrief ist die Selbstanzeige allerdings nicht. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, droht eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Nun werden die Regeln zur Selbstanzeige voraussichtlich zum 1. Januar 2015 noch einmal deutlich verschärft. „Sie wird schwieriger und es wird teurer“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

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