Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet sich durch eine Vielfalt von Steuerrechtsteilgebieten aus, und, kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird.

Die Bewertung von Grundstücken durch das Finanzamt gilt grds. für die gesamte Haltedauer und sollte im Erbfall überprüft werden.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen, bspw. wenn Sie Immobilieneinkünfte haben, oder im Ausland leben, oder Auslandsvermögen haben
  • Immobiliensteuerrecht
  • Überprüfung von Grundstücksbewertungen des Finanzamts
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Einspruch und Klage gegen Grundsteuerbescheide
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren allgemein, bundesweit
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen bei bislang nicht deklariertem Auslandsvermögen
  • beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
  • Doppelbesteuerungsfragen von Privatpersonen

Lebensgefährten werden durch das Grunderwerbsteuergesetz nicht privilegiert wie Eheleute oder Lebenspartner

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat mit Urteil vom 06.08.2020 – 3 K 86/20 folgenden Fall entschieden. Lebensgefährten hatten 2015 ein Einfamilienhaus zu je hälftigem Miteigentum erworben und den Kaufpreis bankfinanziert. Nach der Trennung 2019 übernahm der ehemalige Lebensgefährte den hälftigen Miteigentumsanteil, die im Grundbuch eingetragenen Belastungen und die schuldrechtlichen Verbindlichkeiten, die noch mit € 270.902,28 valutierten, sowie gegen Zahlung von € 15.000,00 die von der ehemaligen Lebensgefährtin bezahlten übernommenen Wirtschaftsgüter.

Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

Ermittelt das Finanzamt nach Auffassung der Steuerpflichtigen zu hohe Werte, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt sachverständig widerlegen. Es genügt nicht, einfach darzulegen, dass die Immobilie sich tatsächlich in einem schlechten Zustand befindet. Ohne ein Sachverständigengutachten wird das Finanzamt auch keinerlei Aussetzung der Vollziehung zubilligen. Die Kosten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind vom Steuerpflichtigen zu tragen, was der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung als verfassungsgemäß ansieht.

BFH: Steuerlicher Abzug von Sonderausgaben bei Einkünften aus EU-Ausland

Bei Einkünften aus dem EU-Ausland ist der steuerliche Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland zulässig, wenn der beteiligte EU-Staat den Steuerabzug nicht gewährt hat. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und die Position der Steuerpflichtigen damit gestärkt (BFH, Urteil vom 27.10.2021 – X R 11/10).

FG Baden-Württemberg: Keine Einkommensteuer für Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf

Für die von der Bank gezahlte Nutzungsentschädigung nach Widerruf bzw. gerichtlichem Vergleich über den Widerruf eines Darlehensvertrags kann das Finanzamt keine Einkommensteuer verlangen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 16.12.2021 entschieden (Az.: 12 K 1404/20).

„Der Nutzungsersatz zählt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt nicht der Einkommensteuer“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, der das Urteil erstritten hat.

 

Nutzungsersatzzahlungen aus widerrufenem Darlehensvertrag unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.12.2020 - 8 K 1516/18 sind Nutzungsersatzzahlungen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Verbraucher den Darlehensvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann nie in Lauf gesetzt wurde. Von diesem sog. Widerrufsjoker machte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall Gebrauch.

Beteiligung als Mitunternehmer an einem geschlossenen Fonds bzw. AIF: Für Entschädigung wegen fehlerhafter Anlageberatung wird keine Kapitalertragssteuer fällig

Die Liste fehlgeschlagener Kapitalanlagen ist lang. Mit Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds und ähnlichen Geldanlagen haben Anleger in der Vergangenheit viel Geld verloren. Ausschlaggegend für die Beteiligung an einer Geldanlage ist das Anlageberatungsgespräch, in dem dem Interessenten auf dem Hintergrund seiner Vorkenntnisse und mit dessen Anlagezielen vor Augen die angepriesene Vermögensanlage genau erklärt werden muss.

Entdeckung der Steuerhinterziehung durch AIA – Rechtzeitige Selbstanzeige

Mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA) haben die Finanzbehörden ein scharfes Schwert zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in die Hand bekommen.

„Durch den automatischen Informationsaustausch ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Noch besteht aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten, und so einer Verurteilung zu entgehen oder das Strafmaß zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Turnusmäßige Abstimmung Ihrer erbrechtlichen Verfügungen mit dem Steuerrecht

Experten empfehlen, ab dem 60. Lebensjahr erbrechtliche Verfügungen zu treffen, bzw. bereits bestehende erbrechtliche Verfügungen auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Vor dem Hintergrund, dass für Immobilien und Betriebsvermögen immer noch Bewertungsvorteile und andere Vergünstigungen bestehen, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

1. Steuerrelevante Wertansätze überprüfen und reduzieren, damit möglichst keine Steuerplicht entsteht

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