Steuerrecht

Das Steuerrecht zeichnet sich durch eine Vielfalt von Steuerrechtsteilgebieten aus, und, kein anderer Rechtsbereich übt zugleich eine solche Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsgebiete aus.

Ebenso wirkt das Steuerrecht auf das alltägliche Leben ein. Bereits mit der Geburt tritt der Mensch in das Steuerrechtverhältnis ein, und erhält schnell eine ID-Nummer, die ihn ein Leben lang begleiten wird.

Grundstücksbewertungen durch das Finanzamt gelten grds. für die gesamte Haltedauer, bzw. sind im Erbfall zu bedenken.

Leistungen

  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Unternehmensrechtsform
  • Laufende steuerrechtliche Betreuung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Steuerliche Vertragsprüfung
  • Erstellen Ihrer Steuererklärungen, bspw. wenn Sie Immobilieneinkünfte haben, oder im Ausland leben
  • Immobiliensteuerrecht
  • Überprüfung von Grundstücksbewertungen seitens des Finanzamts
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Einspruch und Klage gegen Grundsteuerbescheid
  • Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren allgemein
  • Selbstanzeige und Steuer-Nacherklärungen von Auslandsvermögen
  • beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?
  • Doppelbesteuerungsfragen

BFH: Steuerlicher Abzug von Sonderausgaben bei Einkünften aus EU-Ausland

Bei Einkünften aus dem EU-Ausland ist der steuerliche Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge oder zur Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland zulässig, wenn der beteiligte EU-Staat den Steuerabzug nicht gewährt hat. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und die Position der Steuerpflichtigen damit gestärkt (BFH, Urteil vom 27.10.2021 – X R 11/10).

FG Baden-Württemberg: Keine Einkommensteuer für Nutzungsentschädigung nach Darlehenswiderruf

Für die von der Bank gezahlte Nutzungsentschädigung nach Widerruf bzw. gerichtlichem Vergleich über den Widerruf eines Darlehensvertrags kann das Finanzamt keine Einkommensteuer verlangen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 16.12.2021 entschieden (Az.: 12 K 1404/20).

„Der Nutzungsersatz zählt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt nicht der Einkommensteuer“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, der das Urteil erstritten hat.

 

Nutzungsersatzzahlungen aus widerrufenem Darlehensvertrag unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.12.2020 - 8 K 1516/18 sind Nutzungsersatzzahlungen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Verbraucher den Darlehensvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann nie in Lauf gesetzt wurde. Von diesem sog. Widerrufsjoker machte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall Gebrauch.

Beteiligung als Mitunternehmer an einem geschlossenen Fonds bzw. AIF: Für Entschädigung wegen fehlerhafter Anlageberatung wird keine Kapitalertragssteuer fällig

Die Liste fehlgeschlagener Kapitalanlagen ist lang. Mit Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds und ähnlichen Geldanlagen haben Anleger in der Vergangenheit viel Geld verloren. Ausschlaggegend für die Beteiligung an einer Geldanlage ist das Anlageberatungsgespräch, in dem dem Interessenten auf dem Hintergrund seiner Vorkenntnisse und mit dessen Anlagezielen vor Augen die angepriesene Vermögensanlage genau erklärt werden muss.

Entdeckung der Steuerhinterziehung durch AIA – Rechtzeitige Selbstanzeige

Mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten (AIA) haben die Finanzbehörden ein scharfes Schwert zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in die Hand bekommen.

„Durch den automatischen Informationsaustausch ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Noch besteht aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten, und so einer Verurteilung zu entgehen oder das Strafmaß zu reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

Turnusmäßige Abstimmung Ihrer erbrechtlichen Verfügungen mit dem Steuerrecht

Experten empfehlen, ab dem 60. Lebensjahr erbrechtliche Verfügungen zu treffen, bzw. bereits bestehende erbrechtliche Verfügungen auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Vor dem Hintergrund, dass für Immobilien und Betriebsvermögen immer noch Bewertungsvorteile und andere Vergünstigungen bestehen, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

1. Steuerrelevante Wertansätze überprüfen und reduzieren, damit möglichst keine Steuerplicht entsteht

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 schwieriger und teurer

Einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann durch eine Selbstanzeige entgangen werden. Ein Freibrief ist die Selbstanzeige allerdings nicht. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, droht eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Nun werden die Regeln zur Selbstanzeige voraussichtlich zum 1. Januar 2015 noch einmal deutlich verschärft. „Sie wird schwieriger und es wird teurer“, sagt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

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