Abgasskandal

Weder VW noch Daimler noch andere Fahrzeughersteller können den Abgasskandal zu den Akten legen. Der Dieselskandal, der im Herbst 2015 mit der Aufdeckung der Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 seinen Anfang nahm, ist auch heute noch aktuell.

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Während bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 in erster Linie noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB durchgesetzt werden kann, rückt der Nachfolgemotor des Typs EA 288 zunehmend in den Fokus. Der Dieselmotor wurde in Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet. Nachdem diverse Landgerichte auch hier den geschädigten Käufern Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen haben, hat mit dem OLG Köln inzwischen auch ein Oberlandesgericht VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20).

Die VW-Tochter Audi gerät hingegen zunehmend bei Fahrzeugen mit 3-Liter-TDI-Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 unter Druck. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg oder Frankfurt haben Audi hier bereits zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Wie hoch ihr Anspruch auf Schadenersatz ausfällt, können Sie unverbindlich und kostenlos mit unserem Schadensrechner ermitteln.

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Der Abgasskandal ist kein exklusives Problem der Volkswagen AG. Auch andere Hersteller wie Daimler geraten wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zunehmend in den Blickpunkt. Dabei nimmt der Druck auf Daimler zu. Der Autobauer musste schon zahlreiche Dieselmodelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zurückrufen. Daimler legte gegen die Rückrufe zwar Widerspruch ein, dies wurde jedoch inzwischen zurückgewiesen. Damit hat das KBA seine Einschätzung, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet hat, untermauert. Nach diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt.

Außerdem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und um sichere Fahrt zu gewährleisten, möglich sind (C-693/18).

OLG Hamburg: Nutzungsentschädigung im Abgasskandal nur zeitlich begrenzt

Die Frage der Nutzungsentschädigung spielt im VW-Abgasskandal eine immer größere Rolle. Immer mehr Gerichte halten eine Nutzugsentschädigung für VW nicht für gerechtfertigt, da der Autobauer als Verursacher des Abgasskandals dadurch unbillig entlastet würde. Auch das OLG Hamburg hat in einem bemerkenswerten Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 nun mitgeteilt, dass es eine Nutzungsentschädigung nur für einen begrenzten Zeitraum für angemessenen hält (Az.: 15 U 190/19).

Abgasskandal: Abmeldung von der Musterklage – Vorteile der Einzelklage nutzen

Das OLG Braunschweig eröffnet am 30. September 2019 das Musterfeststellungsverfahren gegen VW. Es dürfte der Startschuss zu einem Prozessmarathon sein, der sich vermutlich über mehrere Jahre hinziehen wird. VW selbst rechnet nicht vor dem Jahr 2023 mit einer rechtskräftigen Entscheidung. Eine Einschätzung, die der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Staudenmayer durchaus teilt. Schon aufgrund der langen Verfahrensdauer sollten geschädigte Autokäufer eine Einzelklage jedenfalls dann in Betracht ziehen, wenn sie rechtsschutzversichert sind.

LG Stuttgart verurteilt Mercedes im Abgasskandal

Durch drei Urteile des Landgerichts Stuttgart ist Mercedes tief in den Abgasskandal gerutscht. Das LG Stuttgart stufte mit Urteilen vom 17.01.2019 die genutzten sog. Thermofenster, die die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren, als unzulässige Abschalteinrichtungen ein (Az.:  23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18). In den drei Fällen muss Daimler daher Schadensersatz zwischen 25.000 und 40.000 Euro zahlen.

LG Augsburg: VW-Kunden erhält Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Das Landgericht Augsburg hat im VW-Abgasskandal ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen. Es entschied, dass VW einem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zahlen muss. Absolut bemerkenswert ist aber, dass Volkswagen nach Ansicht des LG Augsburg auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat (Az.: 021 O 4310/16).

Abgasskandal: bei VW und BMW Einzelklage zielführend

Politik und Autohersteller konnten sich beim letzten Dieselgipfel wieder nur auf halbherzige Lösungen einigen. VW und Mercedes machten immerhin Zugeständnisse, sich finanziell an Hardware-Nachrüstungen beteiligen zu wollen, BMW lehnt solche Nachrüstungen weiter ab, und möchte lieber mit Prämien bei einem Neukauf locken.

Unterdessen rücken Fahrverbote näher, wie beispielsweise in Köln, Bonn, Stuttgart, Berlin und Essen.

BGH entscheidet erst 2019 über Klage im Abgasskandal – dies abzuwarten bedeutet für viele Geschädigte die Verjährung ihrer Ansprüche

Eine Klage in Sachen VW-Abgasskandal hat es bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Der BGH verhandelt die Klage unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 aber erst am 09.01.2019. „Auf dieses Urteil sollten Verbraucher nicht warten. Aufgrund der Abgasmanipulationen können sie Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen. Diese Ansprüche verjähren allerdings Ende 2018. Darum sollten geschädigte Verbraucher jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

Dieselgipfel II – Geschädigte Verbraucher müssen handeln

Fahrverbote für Diesel wollte die Bundesregierung unbedingt vermeiden. Doch hinter den beschlossenen Maßnahmen steckt viel heiße Luft. „Umtauschprämien bringen den allermeisten Dieselfahren nichts, die meisten werden darauf vertraut haben, ein langlebiges Fahrzeug erworben zu haben. Fahrverbote für Diesel sind in den bislang bekannten Städten selbst bei neueren Modellen noch nicht vom Tisch, und Berlin überlegt, selbst EURO 6a, 6b und 6c-Diesel nachrüsten zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

Abgasskandal hat Audi fest im Griff – Rückruf für Audi A6 und A7

Der Abgasskandal hat Audi weiter fest im Griff. Dabei geht es längst nicht mehr „nur“ um die Abgasmanipulationen beim Motor EA 189, die vor fast drei Jahren in den USA aufgeflogen waren. Inzwischen geht es auch um die größeren 3-Liter-Dieselmotoren. Erst Anfang Juni ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den amtlichen Rückruf für den Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 an, weil die Prüfer eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hatten. Insgesamt sind rund 60.000 Modelle betroffen, von denen etwa 33.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.

Abgasskandal: Händler muss nach Entscheidung des OLG Köln VW Eos zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Auf die Entscheidung eines Oberlandesgerichts mussten die Verbraucher im Abgasskandal lange warten. Das OLG Köln hat diese Warten beendet. Mit Beschluss vom 28. Mai 2018 bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach der Händler einen vom Abgasskandal betroffenen VW Eos 2,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss (Az.: 27 U 13/17). „Dieser Beschluss des OLG Köln kann durchaus als Durchbruch bei Verbraucherklagen im Abgasskandal gesehen werden.

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